1. Allgemeines
Den Lieferungen und Dienstleistungen von
Computerservice Marquardsen (CS-M) liegen die nachstehenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit dem schriftlichen Auftrag des
Auftraggebers oder falls ein solcher nicht erfolgt ist, durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne daß es dazu einer
besonderen Vereinbarung bedarf. Die einzelnen Punkte dieser
Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn zwischen dem Auftraggeber und
CS-M keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
CS-M behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
2. Vertragsinhalt
Der Umfang der Lieferung oder sonstiger
Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers. Liegt ein
solcher nicht vor, ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung des
Lieferers maßgebend. Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden usw. sind nur mit
schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3. Preis
Grundsätzlich gelten die in der Preisliste oder der
Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist kein Preis angegeben, gilt der am
Tage der Lieferung oder sonstigen Leistung gültige Preis. Ist CS-M zum
Zeitpunkt des Auftrages kein Preis bekannt oder sind während der Lieferzeit
Preiserhöhungen eingetreten, erhöht sich der Verkaufspreis der Ware oder der
Leistungen entsprechend um diesen Betrag. Die Preisgestaltung unterliegt CS-M.
Sollte der Kunde mit Preisänderungen nicht einverstanden sein, so steht ihm zu,
daß Vertragsverhältnis zum nächsten Quartalsende zu beenden. In diesem Fall
bleiben die zuletzt festgelegten, Preise bis zum Quartalsende gültig.
4. Termine
Die voraussichtliche Fertigstellung einer Dienstleistung ergibt
sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Vertrag
mit dem Auftraggeber. Terminfristen beginnen mit der Annahme des Auftrags durch
die CS-M, spätestens 4 Wochen nach abgeschlossenem Vertrag. Der Auftraggeber
hat das Recht, bei Überschreitung des Fertigstellungstermin um mehr als 4
Wochen CS-M eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei
unverschuldeten Unvermögen der Lieferanten von CS-M, sowie im Falle höherer
Gewalt. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, drei Monate nach Ablauf
des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten.
5. Kündigung
Sofern keine Kündigung bis mindestens 1
Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der
Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode. Kündigungen sind CS-M in
schriftlicher Form per Einschreiben bekanntzugeben. Eine fristlose Kündigung
durch dieCS-M kann nach Unterlassungsaufforderung unter den folgenden
Gründen erfolgen:
• Das Vorliegen konkreter
Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere
Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse,
Religion oder Weltanschauung. «Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form
ohne nachgewiesenes Einverständnis des Orginärs.
• Mißachtung von
Datenschutzbestimmungen.
• Gesetz- und/oder
vertragswiedrige Nutzung der Lieferungen und Leistungen.
• Zahlungsverzug laut den AGBs.
6. Zahlungsbedingungen
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit
dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, jeweils für ein Quartal im voraus,
spätestens bei Rechnungsstellung zu bezahlen. Sonstige Entgelte, insbesondere
Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind nach Erbringung der Leistung zu
zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. Die Leistungen und
Dienstleistungen von CS-M erfolgen gegen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist
fällig spätestens 14 Tage nach Rechnungstellungsdatum, falls nicht anders
vermerkt. Anstelle von Überweisungen auf unser Konto übergebene Zahlungsmittel
werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und
Aufwendungen entgegengenommen.
7. Zahlungsverzug
Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit nicht innerhalb einer
Woche, so kann CS-M dem Auftraggeber eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach
Ablauf dieser 2-wöchigen Nachfrist kann CS-M Erfüllung verlangen sowie durch
den Verzug entstandenen Schaden geltend machen. Ferner ist bei Zahlungsverzug
des Kunden CS-M berechtigt, die Fertigstellung von Dienstleistungen für den
Kunden zu stoppen. Ab Fälligkeit ist der Gesamtpreis mit 5% über dem
Diskontsatz zu verzinsen, wenigstens jedoch mit pauschal 4% des Gesamtpreises
zu vergüten. Ab dem 25 Tag Verzug wird zusätzlich eine Mahngebühr von 25,00 DM
fällig.
8. Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der
von CS-M erbrachten Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung durch CS-M gestattet. Der Kunde hat auch die Entgelte
zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und
Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der von CS-M
erbrachten Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde ergreift geeignete
Sicherheitsmaßnahmen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern.
9. Leistungsverzögerung, Rückvergütungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CS-M die Leistung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen. Der Ausfall von Kommunikationsnetzen und
Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der
Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder
Unterauftragnehmern von CS-M oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von CS-M
autorisierten Betreibern von Internet-Service-Rechnern eintreten -hat CS-M auch
bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie
berechtigen CS-M die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die
Behinderung, die erheblich ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt,
die monatlichen Gebühren/Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine
erhebliche Minderung liegt vor, wenn:
• der
Kunde nicht mehr auf die Web-Seiten zugreifen kann und dadurch die vereinbarten
Dienste nicht mehr nutzen kann.
• die
Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung
einzelner vereinbarter Dienste unmöglich wird.
Bei Ausfällen von Diensten wegen einer
außerhalb des Verantwortungsbereiches von CS-M liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann
erstattet, wenn CS-M oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtunggehilfen den
Fehler verschuldet und mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der
Ausfallzeitraum über mehr als 3 Werktage erstreckt.
10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß
und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber CS-M, wie auch im Verhältnis zu
deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
CS-M haftet nicht für die über Ihre
Dienste und Leistungen übermittelten oder bearbeiteten Informationen und zwar
weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß
sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem
er die Information übermittelt. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
durch die Übermittlung, Bearbeitung und
Speicherung von Daten,
die Verwendung
bereitgestellter/übermittelter Programme und Daten,
durch das Unterlassen von Prüfungen
hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens CS-M
oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung
oder Übermittlung von Daten durch die CS-M nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf
150,00 Euro beschränkt.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere wird kein Ersatz für
mittelbare oder unmittelbare Schäden gewährt. Jede Gewährleistung erlischt,
wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite oder durch den Ein- und Umbau von
Software sowie sonstiger Veränderung, verändert worden ist.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die
CS-M unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner
wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet,
daß seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus
dem Vertrag ergeben, maschinell gespeichert und verarbeitet werden.
12. Aufrechnung, Zurückhaltung, Abtretung
Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte dürfen nur nach
schriftlicher Genehmigung seitens CS-M übertragen bzw. abgetreten werden.
13. Wartungsarbeiten
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden von CS-M nur zur den
in der Softwarebranche üblichen Konditionen und Preisen durchgeführt (siehe
Preisliste). Die CS-M führt keine Instandsetzungs- und Wartungarbeiten an
Fremdprodukten durch.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, Bundesrepublik
Deutschland. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die
Rechtsnachfolger der Kunden von CS-M gebunden.
15. Nichtigkeit
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen läßt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, d.h. sollte eine Bestimmung
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindestens
nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
Bestimmungen entsprechend.