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1. Allgemeines

Den Lieferungen und Dienstleistungen von Computerservice Marquardsen (CS-M) liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers oder falls ein solcher nicht erfolgt ist, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne daß es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die einzelnen Punkte dieser Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn zwischen dem Auftraggeber und CS-M keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. CS-M behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

2. Vertragsinhalt

Der Umfang der Lieferung oder sonstiger Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers. Liegt ein solcher nicht vor, ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung des Lieferers maßgebend. Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden usw. sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.

3. Preis

Grundsätzlich gelten die in der Preisliste oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist kein Preis angegeben, gilt der am Tage der Lieferung oder sonstigen Leistung gültige Preis. Ist CS-M zum Zeitpunkt des Auftrages kein Preis bekannt oder sind während der Lieferzeit Preiserhöhungen eingetreten, erhöht sich der Verkaufspreis der Ware oder der Leistungen entsprechend um diesen Betrag. Die Preisgestaltung unterliegt CS-M. Sollte der Kunde mit Preisänderungen nicht einverstanden sein, so steht ihm zu, daß Vertragsverhältnis zum nächsten Quartalsende zu beenden. In diesem Fall bleiben die zuletzt festgelegten, Preise bis zum Quartalsende gültig.

4. Termine

Die voraussichtliche Fertigstellung einer Dienstleistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Auftraggeber. Terminfristen beginnen mit der Annahme des Auftrags durch die CS-M, spätestens 4 Wochen nach abgeschlossenem Vertrag. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Überschreitung des Fertigstellungstermin um mehr als 4 Wochen CS-M eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei unverschuldeten Unvermögen der Lieferanten von CS-M, sowie im Falle höherer Gewalt. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, drei Monate nach Ablauf des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten.

5. Kündigung

Sofern keine Kündigung bis mindestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode. Kündigungen sind CS-M in schriftlicher Form per Einschreiben bekanntzugeben. Eine fristlose Kündigung durch dieCS-M kann nach Unterlassungsaufforderung unter den folgenden Gründen erfolgen:

    Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen aufgrund ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung. «Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Orginärs.

    Mißachtung von Datenschutzbestimmungen.

    Gesetz- und/oder vertragswiedrige Nutzung der Lieferungen und Leistungen.

    Zahlungsverzug laut den AGBs.

6. Zahlungsbedingungen

Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, jeweils für ein Quartal im voraus, spätestens bei Rechnungsstellung zu bezahlen. Sonstige Entgelte, insbesondere Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. Die Leistungen und Dienstleistungen von CS-M erfolgen gegen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist fällig spätestens 14 Tage nach Rechnungstellungsdatum, falls nicht anders vermerkt. Anstelle von Überweisungen auf unser Konto übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen.

7. Zahlungsverzug

Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit nicht innerhalb einer Woche, so kann CS-M dem Auftraggeber eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach Ablauf dieser 2-wöchigen Nachfrist kann CS-M Erfüllung verlangen sowie durch den Verzug entstandenen Schaden geltend machen. Ferner ist bei Zahlungsverzug des Kunden CS-M berechtigt, die Fertigstellung von Dienstleistungen für den Kunden zu stoppen. Ab Fälligkeit ist der Gesamtpreis mit 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen, wenigstens jedoch mit pauschal 4% des Gesamtpreises zu vergüten. Ab dem 25 Tag Verzug wird zusätzlich eine Mahngebühr von 25,00 DM fällig.

8. Nutzung durch Dritte

Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von CS-M erbrachten Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch CS-M gestattet. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der von CS-M erbrachten Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde ergreift geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern.

9. Leistungsverzögerung, Rückvergütungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die CS-M die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen. Der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von CS-M oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von CS-M autorisierten Betreibern von Internet-Service-Rechnern eintreten -hat CS-M auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen CS-M die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert die Behinderung, die erheblich ist, länger als 2 Wochen, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Gebühren/Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Minderung liegt vor, wenn:

           der Kunde nicht mehr auf die Web-Seiten zugreifen kann und dadurch die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann.

           die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner vereinbarter Dienste unmöglich wird. 

Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von CS-M liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn CS-M oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtunggehilfen den Fehler verschuldet und mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als 3 Werktage erstreckt.

10. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber CS-M, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungs­gehilfen ausgeschlossen.

CS-M haftet nicht für die über Ihre Dienste und Leistungen übermittelten oder bearbeiteten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

durch die Übermittlung, Bearbeitung und Speicherung von Daten,

die Verwendung bereitgestellter/übermittelter Programme und Daten,

durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens CS-M

oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die CS-M nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 150,00 Euro beschränkt.

Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere wird kein Ersatz für mittelbare oder unmittelbare Schäden gewährt. Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite oder durch den Ein- und Umbau von Software sowie sonstiger Veränderung, verändert worden ist.

11. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die CS-M unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß seine Anschrift in maschinen­lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell gespeichert und verarbeitet werden.

12. Aufrechnung, Zurückhaltung, Abtretung

Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung seitens CS-M übertragen bzw. abgetreten werden.

13. Wartungsarbeiten

Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden von CS-M nur zur den in der Softwarebranche üblichen Konditionen und Preisen durchgeführt (siehe Preisliste). Die CS-M führt keine Instandsetzungs- und Wartungarbeiten an Fremdprodukten durch.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, Bundesrepublik Deutschland. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von CS-M gebunden.

15. Nichtigkeit

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, d.h. sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindestens nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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